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   FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02   

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FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02 (https://dejure.org/2006,27549)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.03.2006 - 1 K 3098/02 (https://dejure.org/2006,27549)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. März 2006 - 1 K 3098/02 (https://dejure.org/2006,27549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Festsetzungsverjährung bei schenkungssteuerpflichtigen Vorgängen - Schenkungsteuer; Festsetzungsverjährung; Anzeige; Erklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beginn der Festsetzungsverjährung bei schenkungssteuerpflichtigen Vorgängen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schenkungsteuer; Festsetzungsverjährung; Anzeige; Erklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 06.07.2005 - II R 9/04

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Erfüllung der Anzeigepflicht durch Notar -

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Die Vorschrift bezweckt - lediglich - zu verhindern, dass durch eine späte Einreichung der Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige die der Finanzbehörde zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit - ggf. gezielt - verkürzt wird (z.B. Urteil des BFH vom 06.07.2005 II R 9/04, BStBl II 2005, 780 , m.w.N.).

    Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802 , sowie in BStBl II 1997, 11 , BStBl II 2003, 502 , und BStBl II 2005, 780 ; Urteil des FG München in EFG 2002, 5 , sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).

    Denn bei ordnungsgemäßer Anzeige durch einen von mehreren Anzeigepflichtigen wird die Festsetzungsfrist nicht dadurch weiter hinausgeschoben, dass die anderen Anzeigeverpflichteten ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 1995, 802 , und in BStBl II 2005, 780 ).

  • BFH, 05.02.2003 - II R 22/01

    Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Die zweite Alternative geht zurück auf den Finanzausschuss des deutschen Bundestages, der zur Begründung ausgeführt hat, § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO sei so ergänzt worden, dass die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer dann, wenn eine Schenkung der Finanzbehörde angezeigt wurde, mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt hat (Bericht und Antrag vom 07.11.1975, Bundestags-Drucksache 7/4292, S. 33; vgl. dazu a. Urteil des BFH vom 05.02.2003 II R 22/01, BStBl II 2003, 502 ).

    Es vermag darüber hinaus auch in keiner Weise einzuleuchten, wieso einerseits im Rahmen des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO für den Anlauf der Festsetzungsfrist - unbestritten - die Alternative maßgeblich sein soll, die zuerst eingetreten ist (z.B. BFH-Urteil in BStBl II 2003, 502 ), dies andererseits im Rahmen des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO dann aber genau umgekehrt sein sollte.

    Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802 , sowie in BStBl II 1997, 11 , BStBl II 2003, 502 , und BStBl II 2005, 780 ; Urteil des FG München in EFG 2002, 5 , sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).

  • BFH, 21.06.1995 - II R 11/92

    Beginn der Festsetzungsfrist wird nicht hinausgeschoben, wenn nur einer von

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802 , sowie in BStBl II 1997, 11 , BStBl II 2003, 502 , und BStBl II 2005, 780 ; Urteil des FG München in EFG 2002, 5 , sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).

    Denn bei ordnungsgemäßer Anzeige durch einen von mehreren Anzeigepflichtigen wird die Festsetzungsfrist nicht dadurch weiter hinausgeschoben, dass die anderen Anzeigeverpflichteten ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 1995, 802 , und in BStBl II 2005, 780 ).

  • FG Münster, 24.06.2004 - 3 K 4930/03

    Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung bei Aufforderung zur Abgabe einer

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Der Beklagte weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der BFH demgegenüber auch entschieden hat, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sogar dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist führt, wenn sie nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung folgenden Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, und in BFH/NV 2001, 574 , sowie vom 10.11.2004 II R 1/03, BStBl II 2005, 244 ; vgl. a. Urteil des FG Münster vom 24.06.2004 3 K 4930/03 Erb, EFG 2006, 129 ).

    In der Literatur haben sich neben Sosnitza, a.a.O. (im Sinne des Beklagten) eindeutig nur noch Fumi in einer Anmerkung zum Urteil des FG Münster in EFG 2006, 129, 130, sowie Jülicher, a.a.O., S. 50 f. (jeweils im Sinne der Auffassung des Senats) geäußert.

  • FG München, 18.07.2001 - 4 K 4507/98

    Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer; Verjährung ErbSt § 170 Abs.

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Dies entspreche auch der von dem Finanzgericht (FG) München in dem Urteil vom 18.07.2001 4 K 4507/98, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 5 , vertretenen Rechtsauffassung; danach beginne die Festsetzungsverjährung mit Ablauf des Jahres, in dem dem zuständigen Finanzamt der Erwerbsvorgang - sei es durch Abgabe der Steuererklärung oder einer Anzeige nach § 30 Abs. 1 ErbStG oder durch Mitteilung einer Amtsperson i.S. des § 30 Abs. 3 ErbStG - in einer Weise bekannt werde, dass es prüfen könne, ob ein steuerpflichtiger Vorgang vorliege oder nicht.

    Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802 , sowie in BStBl II 1997, 11 , BStBl II 2003, 502 , und BStBl II 2005, 780 ; Urteil des FG München in EFG 2002, 5 , sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).

  • BFH, 30.10.1996 - II R 70/94

    Festsetzungsfrist - Erbschaftsteuer - Anzeigepflicht - Festsetzungsfrist -

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.10.1996 II R 70/94, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1997, 11, müsse in einem solchen Fall der Beginn der Festsetzungsfrist nicht weiter hinausgeschoben werden.

    Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802 , sowie in BStBl II 1997, 11 , BStBl II 2003, 502 , und BStBl II 2005, 780 ; Urteil des FG München in EFG 2002, 5 , sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).

  • BFH, 06.12.2000 - II R 44/98

    Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung; Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Vielmehr sei in den Fällen, in denen sowohl Anzeige- als auch Erklärungspflicht bestehe, für den Fristbeginn der Ablauf des Kalenderjahres maßgeblich, in dem die angeforderte Erklärung eingegangen sei, sofern die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung noch innerhalb der Verjährungsfrist von 4 Jahren erfolgt sei (Urteil des BFH vom 06.12.2000 II R 44/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 574 ).

    Der Beklagte weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der BFH demgegenüber auch entschieden hat, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sogar dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist führt, wenn sie nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung folgenden Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, und in BFH/NV 2001, 574 , sowie vom 10.11.2004 II R 1/03, BStBl II 2005, 244 ; vgl. a. Urteil des FG Münster vom 24.06.2004 3 K 4930/03 Erb, EFG 2006, 129 ).

  • Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Die zweite Alternative geht zurück auf den Finanzausschuss des deutschen Bundestages, der zur Begründung ausgeführt hat, § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO sei so ergänzt worden, dass die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer dann, wenn eine Schenkung der Finanzbehörde angezeigt wurde, mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt hat (Bericht und Antrag vom 07.11.1975, Bundestags-Drucksache 7/4292, S. 33; vgl. dazu a. Urteil des BFH vom 05.02.2003 II R 22/01, BStBl II 2003, 502 ).
  • BFH, 04.08.1999 - II R 63/97

    Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Als Anzeigen i.S.v. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO werden dabei nur die nach § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG vom Erwerber und Schenker zu erstattenden Anzeigen angesehen, nicht jedoch die der in §§ 30 Abs. 3, 34 ErbStG aufgeführten Urkundspersonen als vom Steuerpflichtigen unabhängige Dritte (BFH, Urteile vom 16.02.1994 II R 125/90, BStBl II 1994, 866, und vom 04.08.1999 II R 63/97, BFH/NV 2000, 409 , Beschluss vom 07.12.1999 II B 78/99, BStBl II 2000, 233 ).
  • BFH, 28.05.1998 - II R 54/95

    Festsetzungsfrist bei der Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
    Auch wenn die Vorschrift des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO in dem Sinne zu verstehen sein sollte, dass dadurch die allgemeinen Grundregeln in § 170 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 AO unberührt bleiben sollen und nur der Anlauf der Festsetzungsfrist in den genannten Fällen noch weiter nach hinten verschoben, nicht aber vorverlagert werden soll (a.A. das - durch Revision angefochtene - Urteil des erkennenden Senats vom 06.12.2004 1 K 2569/02, EFG 2005, 799 , sowie offenbar auch das Urteil des BFH vom 28.05.1998 II R 54/95, BStBl II 1998, 647 ; vgl. a. das - gleichfalls durch Revision angefochtene - Urteil des FG Düsseldorf vom 07.07.2004 4 K 5726/01 Erb, Juris-Dok.Nr. STRE200670184, wonach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO und § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO systematisch selbständige Tatbestände darstellen mit der Folge, dass jeder der Tatbestände für sich den Beginn der Festsetzungsfrist auslöst), ergibt sich daraus aber jedenfalls ein gewichtiges Argument für die Auffassung, dass die Kenntniserlangung der Behörde durch eine ordnungsgemäße Anzeige i.S. von § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO die Anlaufhemmung endgültig beendet und den Anlauf der Festsetzungsfrist ohne Rücksicht darauf auslöst, ob und wann die Finanzbehörde eine Steuererklärung nach § 31 Abs. 1 ErbStG noch anfordert und wann eine solche dann ggf. vorgelegt wird.
  • FG Düsseldorf, 07.07.2004 - 4 K 5726/01

    Schenkungsteuer; Festsetzungsverjährung; Anlaufhemmung; Aufforderung zur Abgabe

  • BFH, 16.02.1994 - II R 125/90

    Verschmelzung von Genossenschaften

  • BFH, 02.12.1999 - II B 78/99

    Änderungsbescheid

  • FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 2569/02

    Verjährung bei der Inanspruchnahme des Schenkers

  • BFH, 10.11.2004 - II R 1/03

    Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977

  • BFH, 16.10.1996 - II R 43/96

    Keine Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG, wenn sich aus einer

  • BFH, 18.10.2000 - II R 50/98

    Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer

  • BFH, 07.12.1999 - II B 79/99

    Steuererklärungspflicht des Testamentsvollstreckers

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